Informationen zu Abfällen aus medizinischen Einrichtungen

Nachstehend möchten wir Ihnen einige Abfallarten aus medizinischen Einrichtungen lt. dem europäischen Abfallverzeichniss mit den jeweils zugeordneten Codes bzw. Abfallschlüsselnummern (ASN) vorstellen:

  • Gebrauchte Chemikalien und Medizinprodukte (z.B. Altmedikamente)

ASN 180105

  • Spitze, scharfkantige Gegenstände (Spritzen, Kanülen, Ampullen, Skalpelle, etc.)

ASN 180101

  • andere Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden, wie z.B. Verbands-material, Einwegartikel, Blutröhrchen, Infusionssysteme oder auch abgeklungene Abfälle aus der Nuklearmedizin

ASN 180104

  • Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven

ASN 180102

  • Filme, die Silber und Silberverbindungen enthalten (Röntgenfilme)

ASN 090107

  • Fixierlösungen

ASN 090104 *

  • Entwickler und Aktivatoren auf Wasserbasis

ASN 090101 *

  • Quecksilberhaltige Abfälle (z.B. Thermometer, Quecksilberreste etc.)

ASN 060404 *

  •  Amalgamabfälle / Amalgamschlämme aus Zahnarztpraxen

ASN 180110 *

  • Lösemittel- oder Lösemittelwassergemische (z.B. Färbelösungen)

ASN 070104 *

  • Zytotoxische und zytostatische Arztneimittel

ASN 180108 *

  • andere Abfälle, an denen Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (z.B. infektiöse Abfälle aus Schwerpunktpraxen oder mikrobiologische Abfälle aus Hautarzt-/ oder urologischen Praxen)

ASN 180103 *

  • Ni-Cd-Batterien

ASN 160602 *

 

Für die korrekte Einteilung der verschiedenen Abfallarten, insbesondere zwischen den Schlüsselnummern 180104 und 180103, hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eine "Richtlinie über die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" definiert. Diese Richtlinie, die in mehreren Bundesländern bereits verbindlich ist, bildet nunmehr die Basis nicht nur für die korrekte Einteilung, sondern auch für den daraus resultierenden Umgang mit jeder einzelnen Abfallart.

Die mit * gekennzeichneten Abfälle gelten als "gefährliche Abfälle", an deren Umgang wie.z.B. Sammlung, Beförderung, Dokumentation und Behandlung besondere Anforderungen gestellt werden. Aufgrund länderspezifischer Bestimmungen sowie auch aus haftungsrelevanten Gründen ist die getrennte Sammlung und Entsorgung der übrigen Abfälle erforderlich bzw. dringend anzuraten. Ebenso sind Missbrauch und Verletzungsgefahr weiterer beteiligten Mitmenschen, die in der Entsorgungskette direkt oder indirekt beteiligt sind, Gründe für ein geordnetes Entsorgungskonzept aller Abfälle aus medizinischen Einrichtungen.

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